Entsetzlicher Fall in Neu-Ulm
: Neugeborenes stirbt nach Hausgeburt – Kindsmutter mit Mutter vor Gericht

Ein Baby, das in Neu-Ulm zu Hause geboren wurde, wurde nur einen Tag alt. Die Mutter und deren Mutter stehen deshalb wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Von
Isabelle Jahn
Neu-Ulm
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Gynäkologische Praxen betreuen die werdenden Mütter während der Schwangerschaft. Für Werneuchnerinnen sind die Wege nun länger geworden.

ARCHIV - Eine Hebamme untersucht am 24.06.2015 im Geburtshaus den Bauch einer werdenden Mutter. Werdende Mütter möchten nur das Beste für ihr Kind. Das beginnt schon bei der Frage, wie es auf die Welt kommen soll. Einige wollen eine Hausgeburt, stoßen dabei jedoch inzwischen auf Probleme. Foto: Thorsten Helmerichs/dpa (zu lah «Weniger Hebammen helfen bei Hausgeburten» vom 12.02.2016) +++ dpa-Bildfunk +++

Nach einer Hausgeburt in Neu-Ulm hat das Kind nicht überlebt. Dafür müssen sich Kindsmutter und deren Mutter vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Thorsten Helmerichs/dpa
  • Neu-Ulm: Neugeborenes starb nach Hausgeburt am 20. September 2023.
  • Mutter (30) und ihre Mutter (58) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
  • Beide wussten von Beckenlage und Risiken ohne ärztliche Hilfe.
  • Notarzt erst rund 30 Minuten nach Entdeckung des leblosen Babys gerufen.
  • Baby kam in die Klinik, starb am Folgetag; Prozessbeginn am Dienstag, 3. März.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Neugeborenes stirbt am Tag nach seiner Geburt – für den schrecklichen Vorfall müssen sich jetzt zwei Frauen vor Gericht verantworten. Sowohl die Kindsmutter als auch deren Mutter als Geburtshelferin sollen bei der Hausgeburt, die bereits Jahre zurückliegt und am 20. September 2023 in Neu-Ulm vonstatten ging, durch Fahrlässigkeit den Tod des Neugeborenen verursacht haben. So lautet der Vorwurf gegen die heute 30 und 58 Jahre alten Deutschen, teilt das Amtsgericht Neu-Ulm mit.

Beckenlage des Kindes war bei Hausgeburt bekannt

Beide wussten demnach, als die Geburtswehen einsetzten, über eine Beckenlage, bei der das Beckenende des Kindes vorausgeht, Bescheid. Sie kannten die Risiken, die mit einer Hausgeburt ohne ärztliche Unterstützung verbunden seien, heißt es weiter. Selbst, als sie das leblose Neugeborene vor sich sahen, hätten die Angeklagten nicht unverzüglich ärztliche Hilfe geholt. Erst eine halbe Stunde später sei ein Notarzt gerufen worden. Das Neugeborene wurde in die Klinik gebracht, konnte aber nicht mehr gerettet werden und verstarb am Folgetag.

Am kommenden Dienstag, 3. März, beginnen am Amtsgericht Neu-Ulm die Hauptverhandlungen gegen die beiden Frauen.