Corona Verordnung Neu-Ulm: Neue Regeln: Die nächtliche Ausgangssperre für Neu-Ulm gilt ab heute

Ab dem 9.12. gilt im Landkreis Neu-Ulm nachts eine Ausgangssperre.
David Zorrakino, dpaHeute, am 9. Dezember, ist es soweit: Die erweiterte Ausgangssperre für den Landkreis Neu-Ulm gilt. Das bedeutet konkret: Menschen dürfen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr ihr Zuhause nur noch aus bestimmten Gründen verlassen.
Corona-Regeln Neu-Ulm: Nächtliche Ausgangssperre ab 09.12.
Bereits am Dienstag, den 8.12.2020, kündigte das Landratsamt an, dass zum Inkrafttreten der neuen – und mittlerweile zehnten – bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch für den Landkreis Neu-Ulm eine nächtliche Ausgangssperre gelten könnte. Dieser Fall ist nun eingetreten. Ab Mittwoch, dem 9.12., ist das Verlassen der eigenen vier Wände in der Nacht nur noch aus folgenden Gründen erlaubt:
- Medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle
- Medizinische Behandlungen, die nicht aufschiebbar sind
- Berufliche oder dienstliche Tätigkeiten sowie unaufschiebbare Ausbildungszwecke
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- Begleitung sterbender Personen
- Versorgung von Tieren
- Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften (nur zwischen dem 24. und 26. Dezember 2020)
- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe
Neue Corona-Regeln Neu-Ulm: So lange gelten die Maßnahmen
Die Regeln zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung gelten ab sofort. Das Landratsamt kann sie jedoch wieder lockern oder ganz außer Kraft setzen, wenn der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz mindestens eine Woche am Stück den Wert von 200 unterschreitet. Aktuell liegt der Wert der 7-Tage-Inzidenz bei 197 (Stand: 8.12.2020, 8.00Uhr). Doch nur einen Tag zuvor, am Dienstag, lag die Inzidenz nach Angaben des Landratsamtes noch bei über 200.
Bleibt der Wert in den kommenden sieben Tagen also unter 200, so hat das Landratsamt die Option, die Regelungen zur nächtlichen Ausgangssperre frühestens Anfang nächster Woche wieder außer Kraft zu setzen.

