
Corona-Inzidenz Neu-Ulm: Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch
Am Dienstag treten im Kreis Neu-Ulm erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Allerdings wird nicht in einem Schritt gelockert: Eine Allgemeinverfügung des Landratsamts gilt erst ab Mittwoch. So sieht der Fahrplan aus.

Geduld ist gefragt: Erst am Mittwoch geht es für die Biergärten im Kreis Neu-Ulm los.
Christophe Gateau
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