Der Landesnaturschutzverband LNV lehnt zwei Windrotoren im Gebiet ES02 auf Ebersbacher Markung nahe bei Uhingen-Diegelsberg ab. Es sei kein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen worden, das die in der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung (LSGVO) verfolgten Belange überwiegen würde, begründet der Göppinger Arbeitskreis des LNV. Es bestehe keine Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der Standort für die Windkraftanlagen liege, anders als vom Antragsteller Uhl behauptet, nicht im Randgebiet, sondern mitten im Zentrum von drei Landschaftsschutzgebieten, die lediglich wegen der Landkreisgrenzen Göppingen, Esslingen und Rems-Murr getrennt ausgewiesen sei. Die aktualisierte Planung von Uhl – nur noch zwei statt drei, aber dafür höhere Anlagen – entspreche jetzt auch nicht mehr dem Ziel der Regionalplanung einer Bündelung von Windkraftanlagen. Der LNV schreibt, dass die Windgeschwindigkeiten von 5,42 bis 5,51 Metern pro Sekunde „gerade noch im Bereich der im Windenergieatlas genannten Mindestertragsschwelle“ liege. Der Kreis Esslingen hat den auf seinem Gebiet liegenden Teil bereits nicht genehmigt wegen zu geringer Windhöffigkeit.
Der Verband fürchtet, die Firma wolle in „einem sehr sensiblen Bereich des Schurwaldes“ ein ­Exempel statuieren. Sie sieht in dem Vorhaben ein „Steuerabschreibungsmodell“, das keine ausreichenden Erträge abwerfen werde: „Somit verdienen an einem solchen Projekt nur die Projektbetreiber sowie Vermögende, die ihre Steuerlast drücken wollen“, auf Kosten der Allgemeinheit und der Natur, so der LNV.