
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Tier musste notgeschlachtet werden
Ein Hobbyschäfer von der Alb soll seine Schafe nicht artgerecht gehalten haben. Dafür erhielt er einen Strafbefehl.

Vor dem Amtsgericht wurde am Mittwoch der Einspruch eines Hobbyschäfers gegen einen Strafbefelt verhandelt. Da der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschien, bleibt der Strafbefehl in Kraft (Symbolbild).
Panama Pictures/actionpress