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: Pool befüllen: Vorher bei Gemeinde anmelden

In Mehrstetten haben immer mehr Bürger einen Pool im Garten. Was das Befüllen betrifft, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden.
Von
Theresa Schiffl
Mehrstetten
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Kinder planschen in einem Pool: ILLUSTRATION - Lautstarker Badespaß: Kinderlärm gilt als sozialadäquat – solange aus dem Planschvergnügen keine nächtliche Poolparty wird. (zu dpa: «Laut, nackt, nass? So viel Freiheit ist im Frühjahr erlaubt») Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit dem genannten Text - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Die Befüllung von großen privaten Pools muss bei der Gemeinde gemeldet werden, damit diese nicht nach einem Rohrbruch sucht.

Patrick Pleul/dpa-tmn/dpa