
Ruhestörung durch Haus- und Gartenarbeiten: Wer zu früh mäht, muss mit Konsequenzen rechnen
Ob laute Musik beim Grillfest, stundenlanges Hundegebell in der Nacht oder der Einsatz des Laubbläsers früh am Morgen – Ruhestörung ist kein Kavaliersdelikt und kann teuer werden.

Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Aber auch, wer werktags seine Wiese frisiert, muss sich an die Ruhezeiten halten.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa-mag