
Heizöltank im Wasserschutzgebiet: „Warum hat mich niemand darauf hingewiesen?“
Ein Heizöltank, eine Regel im Amtsblatt, eine Quittung. Ein Mann aus einer Albgemeinde scheiterte vor dem Amtsgericht, weil er nicht wusste, was im Wasserschutzgebiet gilt. Und er ist nicht der Einzige.

Die Heizung läuft – aber wann wurde der Öltank zuletzt geprüft? Wer im Wasserschutzgebiet lebt und die Antwort nicht kennt, riskiert bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Marcus Brandt/dpa