Aus dem Zeitungsarchiv: Damensitz verboten, Außenspiegel Pflicht – 15 neue Verkehrsregeln im Jahr 1956

Der Alb Bote vom 30. April 1956 berichtete über neue Verkehrsregeln. Das Foto des damals brandneuen „Mercedes-Benz 219“ stammt ebenfalls aus dem Zeitungsarchiv, aus einer Ausgabe vom Freitag, 4. Mai 1956, in der das Modell vorgestellt wurde.
Archiv (Collage mit Befunky)- Rückblick auf 1956: Zum 1. Mai traten 15 neue Verkehrsregeln in Kraft.
- Neu angeordnet wurden Außenspiegel, Sicherheitsglas und Haftpflicht fürs Moped.
- Zebrastreifen gaben Fußgängern Vorrang, auf straßen ohne Gehweg gilt Gehen links.
- „Damensitz“ auf Motorrädern wurde als gefährlich verboten – Sozia muss rittlings sitzen.
- Falschparker drohten Abschleppen, Parkuhren wurden erlaubt, blaues Licht erweitert.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mit dem stark zunehmenden Automobilverkehr in der Nachkriegszeit kamen auch neue Regeln. Der Alb Bote vom Montag, 30. April 1956, berichtete über Vorschriften, die am 1. Mai in Kraft traten und für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger einiges änderten. Außenspiegel wurden vorgeschrieben, Falschparker sollten abgeschleppt werden. Anderes wirkt heute fast kurios, etwa das Verbot des „Damensitzes“ auf Motorrädern. Der Blick zurück zeigt, wie der Straßenverkehr damals neu geordnet wurde und wie viele dieser Neuerungen heute selbstverständlich sind.
Übrigens: Der Zebrastreifen war 1956 zwar noch relativ neu, er wurde aber bereits ein paar Jahre früher eingeführt. Der gestreifte Fußgängerüberweg tauchte schon 1953 als „Dickstrichkette“ in der Straßenverkehrsordnung auf.
Aus dem Zeitungsarchiv
In den letzten Monaten wurde aus den verschiedensten Anlässen über die zahlreichen neuen Verkehrsbestimmungen berichtet und auch diskutiert, die sowohl den Kraftfahrer als auch den Fußgänger angehen und nun am 1. Mai in Kraft treten werden, nachdem sie durch Beschluß des Bundesrates ihre gesetzliche Grundlage bekommen haben. Da sie für sämtliche Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung sind, haben wir sie in folgenden 15 Punkten zusammengefaßt:
1. An Sonn- und Feiertagen dürfen künftig Lastzüge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen nicht mehr verkehren. Von diesem Verbot sind der Interzonenverkehr und wichtige Transporte ausgenommen.
2. Einführung besonderer Straßenüberwege für Fußgänger, durch „Zebrastreifen“ und bei besonders stark belebten Straßen durch Blinkleuchten gekennzeichnet. Dort haben Fußgänger Vorgehrecht, wenn sie sich bereits auf der Straße befinden.
3. Auf Straßen ohne Gehwege sollen Fußgänger links gehen, damit sie der möglicherweise auf sie zukommenden Gefahr „ins Auge sehen“ können. Für Landstraßen gilt diese Regelung bekanntlich schon lange.
4. Wichtig ist, daß alle Fahrzeuge künftig auch einen Außenspiegel haben müssen.
5. Parkuhren dürfen aufgestellt werden.
6. Bekannt ist auch, daß neue Autonummern eingeführt werden. Hierüber wurde ebenfalls schon früher berichtet.
7. Alle Glasscheiben – auch die seitlichen – müssen bei Fahrzeugen aus Sicherheitsglas bestehen.
8. Die Mopedfahrer haben zu beachten, daß sie künftig ebenfalls haftpflichtversichert sein müssen.
9. Dieser Punkt betrifft den „Damensitz“ auf Motorrollern und Krafträdern, ein aktuelles Thema. Der Gesetzgeber hat ihn als sehr gefährlich verboten. Die Sozia darf also künftig nicht mehr beide Beine nach einer Seite baumeln lassen, sondern hat sich „rittlings“ hinter ihren motorisierten Kavalier zu setzen.
10. Kraftfahrer, die schneller fahren, als es die Verkehrsverhältnisse dem Anschein nach erlauben, sollen stärker als bisher überwacht werden. Also Vorsicht beim Gasgeben! Aber nicht nur wegen der Polizei, sondern auch im eigenen Interesse.
11. Auf unnötiges Hupen soll ebenfalls mehr geachtet werden.
12. Das blaue Licht dürfen neben der Polizei und Feuerwehr nun auch Unfall- und Krankenwagen führen.
13. Wer falsch parkt, kann in Zukunft von der Polizei abgeschleppt werden. Gegen Erstattung der Kosten und Bezahlung einer Strafe können die betroffenen Fahrer ihren Wagen bei der Polizei wieder abholen.
14. Nachts sollen Fahrzeuge nur noch von uniformierter Polizei angehalten werden, was allerdings keine hundertprozentige Gewähr dafür bietet, daß unter Umständen „falsche Polizisten“ ihr Unwesen treiben.
15. Die zuständigen Behörden sollen sich für den Bau von Radfahrwegen einsetzen.
