
Amtsgericht Münsingen: „Naiv und dumm“ in die Krypto-Falle geraten
Ein 46-Jähriger hoffte auf schnellen Gewinn mit Krypto-Handel. Statt Gewinn brachte ihm das eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche.

Kryptowährungen standen im Zentrum eines Geldwäschefalls, der vor dem Amtsgericht Münsingen verhandelt wurde.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa