
Amtsgericht Münsingen: Mit 1,88 Promille auf dem E-Scooter unterwegs
Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen: Das Amtsgericht verurteilt einen 46-jährigen Münsinger zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.

Wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, macht sich strafbar, wie ein Angeklagter von der Alb schmerzhaft erfahren musste (Symbolbild) .
Jens Büttner/dpa