
Versuchter Totschlag in Nehren: Gericht sieht Notwehr: Freispruch und Entschädigung für den Angeklagten
Während der Verhandlungen am Landgericht Tübingen rückte die Staatsanwaltschaft von ihrer ursprünglichen Auffassung ab: Der Tathergang sei anders als angenommen, der Beschuldigte Opfer, nicht Täter.

Wesentliche Erkenntnis: Das Messer habe nicht dem Angriff gedient, sondern der Abwehr eines Angriffs.
Jan Woitas/dpa (Symbolbild)