Unfall in Mössingen
: Kein Führerschein, dafür mehr als 2 Promille

In der Mössinger Bahnhofstraße fuhr am Samstagvormittag ein alkoholisierter 54-Jähriger rückwärts, statt vorwärts.
Von
Benjamin Breitmaier
Mössingen
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Atemalkoholtest - Illustration: ARCHIV - 28.01.2025, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Ein Polizist zeigt einen Alkoholtest (Atemtest), mit dem Verkehrsteilnehmer auf ihre Fahrtüchtigkeit hin überprüft werden können (gestellte Szene). (zu dpa: «Mit 2,76 Promille: Auto überschlägt sich bei Oschersleben») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Mössingen hatte ein 54-Jähriger Mercedes-Fahrer bereits am Samstagvormittag zu tief ins Glas geschaut.

Julian Stratenschulte/dpa
  • Samstagvormittag: Unfall in der Mössinger Bahnhofstraße mit zwei Mercedes
  • 54-Jähriger setzte rückwärts statt vorwärts und kollidierte mit 74-Jähriger
  • Geringer Sachschaden, aber Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Atemalkoholtest: mehr als zwei Promille; Blutentnahme angeordnet
  • Der 54-Jährige sieht mehreren Anzeigen entgegen

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Welcher Gang gerade eingelegt ist, kann in bestimmten Situationen schwer zu bewerten sein – vor allem, wenn bereits am Samstagvormittag der Blick ins Glas etwas tiefer ausfiel. So kam es in Mössingen laut Polizeibericht zu einem Unfall mit „weitreichenden Folgen“. Die beiden Beteiligten befuhren dem Bericht nach mit ihren Fahrzeugen die Bahnhofstraße entlang. Als ein weiterer Verkehrsteilnehmer aus einer Parklücke ausparkte, setzte der 54-jährige Fahrer des vorderen Fahrzeugs, einer Mercedes-Benz B-Klasse, etwas zurück.

Mit Hupen machte die dahinter befindliche 74-jährige Lenkerin eines Mercedes-Benz CLK auf sich aufmerksam, woraufhin die B-Klasse vorerst zum Stillstand kam.

Als die Weiterfahrt für die Wartenden wieder möglich war, setzte der Unfallverursacher mit seiner B-Klasse anstatt vorwärts zu fahren weiter zurück.

Infolgedessen kam es zur Kollision der beiden Mercedes. An den Fahrzeugen entstand lediglich ein geringer Sachschaden.

Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Beteiligten konnte jedoch festgestellt werden, dass der 54-jährige Unfallverursacher „unter alkoholischer Beeinflussung stand“, wie es im Polizeibericht heißt. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er dagegen nicht vorweisen.

Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von mehr als zwei Promille. Der 54-Jährige musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen und sieht jetzt mehreren Anzeigen entgegen. ⇥swp