Tödlicher Unfall bei Gomaringen: Autofahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Das Tübinger Amtsgericht hat seinen Sitz im Gerichtsgebäude in der Doblerstraße.
Jonas Bleeser- Unfall bei Gomaringen: Betrunkener Autofahrer tötet 14-Jährigen auf Pedelec mit 153 km/h.
- Gericht verurteilt Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, fünf Jahre Fahrverbot.
- 50.000 Euro Schmerzensgeld an Familie des Opfers – Mitverschulden durch fehlendes Rücklicht.
- Staatsanwaltschaft forderte Haft ohne Bewährung wegen hoher Geschwindigkeit und 1,5 Promille.
- Gutachter: Unfall bei erlaubtem Tempo vermeidbar, Radwegnutzung war nicht vorgeschrieben.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Prozess um den tödlichen Unfall am Ortsausgang Gomaringen hat das Schöffengericht den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss er der Familie des Jugendlichen 50.000 Euro als Schmerzensgeld bezahlen und darf fünf Jahre lang keine Fahrerlaubnis mehr beantragen. Die Strafe setzte das Gericht auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Der 30-Jährige hatte in der Nacht zum 16. November 2024 gegen 3.18 Uhr auf der Landstraße mit hoher Geschwindigkeit und betrunken den 14-Jährigen auf seinem Pedelec angefahren. Der Junge wurde so schwer verletzt, dass er wenig später starb.
Anklage forderte Haft ohne Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und elf Monaten gefordert. Sie könne „zur Verteidigung der Rechtsordnung“ nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Staatsanwalt. Der Fahrer sei mit mindestens 153 Kilometern pro Stunde nicht nur viel zu schnell gefahren. Er hatte außerdem 1,5 Promille Alkohol im Blut. „Er hat sich entschieden, alkoholisiert viel zu schnell zu fahren.“, so der Staatsanwalt: „Wer so fährt, ist nah am bedingten Vorsatz.“
Der Fahrer hatte vor Gericht über seinen Verteidiger die Vorwürfe eingeräumt. Er hatte selbst den Notruf gewählt und versucht, erste Hilfe zu leisten. Den Radfahrer, der ohne Rücklicht gefahren war, habe er nicht gesehen. Ein Gutachter hatte den Unfall minutiös rekonstruiert. Dabei stellte er fest, dass der Mann den 14-Jährigen trotzdem hätte sehen können: Wäre er mit den erlaubten 100 Kilometern pro Stunde gefahren, hätte er noch rechtzeitig bremsen können. Selbst in alkoholisiertem Zustand wäre dann ein Ausweichen möglich gewesen.
Der Verteidiger hatte ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert, zur Bewährung ausgesetzt. Der 14-Jährige habe sich dagegen entschieden, auf einem parallel zur Straße verlaufenden Radweg zu fahren. Vorgeschrieben ist die Benutzung des Radwegs dort nicht. Es sei nicht auszuschließen, dass dabei auch eine Rolle gespielt habe, dass der Jugendliche Cannabis konsumiert hatte.
Das spielte in der mündlichen Urteilsbegründung keine Rolle – wohl aber, dass an dem Pedelec kein Rücklicht angebracht war. Darin sahen die Richter ein Mitverschulden des Radfahrers. „Das war der springende Punkt, warum die Strafe noch bewährungsfähig ist“, so der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (hier geht es zum ausführlichen Bericht aus der Verhandlung).

