
Kommentar: Straßen doppelt aufreißen: legal und staatlich wohl auch erwünscht
Philipp Koebnik über absurde Blüten des Kapitalismus

Aus dem Sockel eines Schaltschranks ragen Glasfaserkabel heraus. Die Bundesnetzagentur sieht kein wettbewerbswidriges Verhalten der Deutschen Telekom beim Glasfaserausbau (Symbolbild).
Jan Woitas/dpa