B27-Ausbau zwischen Nehren und Bodelshausen: Erster Sieg für die Gegner der Endelbergtrasse?

Die Planung der Ofterdinger Ortsumfahrung, der Endelbergtrasse, war von Anfang an von Protesten begleitet, wie hier im April 2023.
Klaus Franke- Regierungspräsidium Tübingen hebt auf Antrag des Nabu die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die B27 teilweise auf.
- Bau der Endelbergtrasse kann erst nach Abschluss möglicher Klageverfahren beginnen.
- Planungen der Ortsumfahrung von Ofterdingen laufen seit den 70er-Jahren.
- Finanzierung und Termin für Baubeginn der B27neu noch nicht gesichert.
- Artenschutzmaßnahmen und bauvorbereitende Arbeiten bleiben erlaubt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Um 11.48 Uhr landet am Dienstagmittag die Nachricht im Postfach. Überschrift: „Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 25. Februar 2025 auf Antrag des Nabu Baden-Württemberg die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die B27 zwischen Bodelshausen und Nehren teilweise aufgehoben.“ Bedeutung: „Mit den Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn ein mögliches Klageverfahren abgeschlossen ist“, schreibt das Regierungspräsidium.
Die Ortsumfahrung von Ofterdingen – die B27neu zwischen Nehren und Bodelshausen – ist bereits seit Anfang der 70er-Jahre in Planung. Die Pläne wurden im Lauf der Jahrzehnte immer wieder massiv verändert. Daher war der sogenannte Planfeststellungsbeschluss vom 2. Dezember 2024 einer der wichtigsten Meilensteine für das Projekt.
Mehrere Initiativen und Organisationen hatten nach dem Beschluss angekündigt, juristische Schritte gegen die sogenannte Endelbergtrasse zu prüfen. Zu hoher Flächenverbrauch, Artenschutz zu wenig berücksichtigt – die zwei Hauptargumente von Naturschutzverbänden und -Initiativen wie Nabu, BUND und dem Verein nachhaltige Mobilität im Steinlachtal. Auf seiner Website schreibt der Nabu-Bezirk Neckar-Alb von der mit Abstand „naturschädlichsten“ Variante. „Mit 14 Brückenbauwerken, etlichen Zubringerschleifen und Betonpfeilern soll sich die ‚Vorzugsvariante 1g‘ durch das grüne Band im Tannbachtal und Steinlachtal zwischen Bodelshausen und Nehren ziehen. Die Wahl der Trasse ist mehr als unzeitgemäß", wird Tamara Ayoub, Leiterin der Bezirksgeschäftsstelle zitiert.
RP: Keine Aussage über Rechtmäßigkeit
Ist die Aufhebung der „sofortigen Vollziehbarkeit“ des Beschlusses also der erste große Sieg für die Gegner der hochumstrittenen Trasse, die zwischen Ofterdingen und Mössingen durchs freie Feld verläuft?
Nicht, wenn man den Worten Klaus Tappesers Glauben schenkt: „Die Aussetzung des Sofortvollzugs ist vollständig unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und bedeutet keine Verzögerung der weiteren Planungen“, schreibt der Präsident des Tübinger Regierungspräsidiums in der Mitteilung.
Ziel sei es nur, unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Tappeser: „Sobald der Baubeginn feststeht, kann der Sofortvollzug auf begründeten Antrag hin wiederhergestellt werden.“
Unabhängig davon dürften „Maßnahmen des Artenschutzes“ sowie bauvorbereitende Arbeiten, die keine Eingriffe in die Natur darstellen, weiterhin ausgeführt werden.
Zeitpunkt des Baustarts ohnehin nicht bekannt
Wenn der Antrag keine Auswirkungen hat, warum war er aus Sicht des Nabus nötig? Grundsätzlich haben Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Im Fall der Ofterdinger Ortsumfahrung ist der Beschluss jedoch „sofort vollziehbar“, da sie als Vorhaben des „Vordringlichen Bedarfs“ im Fernstraßengesetz eingestuft ist, wie das Regierungspräsidium erklärt.
Bedeutung: Selbst während einer gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses hätte das Regierungspräsidium mit dem Bau anfangen können. Dennoch habe sich das Regierungspräsidium entschieden, dem Antrag des Nabus zu folgen und den gesetzlichen Sofortvollzug teilweise aufzuheben, um „dadurch ein Gerichtsverfahren zu vermeiden“.
Die Planer waren sowieso noch gar nicht so weit, um über einen Termin für den Baubeginn zu sprechen. Die bloße Baugenehmigung, also der Planfeststellungsbeschluss, bedeutet keinesfalls, dass die Bagger am nächsten Morgen in die Erde beißen. Zunächst geht das Projekt in die sogenannte Ausführungsplanung, mit der die Straßenbauverwaltung laut RP noch gar nicht fertig ist. Noch nicht einmal die Finanzierung des Vorhabens ist zu 100 Prozent gesichert. Dafür fehlt der sogenannte „Gesehenvermerk“ des Berliner Verkehrsministeriums. Damit könne laut RP „kein belastbarerer Baubeginn genannt werden“.
Bis an der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren überhaupt irgendetwas gebaut wird, vergehen also noch Monate, eher Jahre. Sollte es dann wirklich irgendwann losgehen, könne der Sofortvollzug jederzeit wieder angeordnet werden.
Der Nabu-Landesverband wird sich laut Antwort auf eine Anfrage dieser Zeitung voraussichtlich am Freitag zu den aktuellen Entwicklungen äußern.
Darum konnte das RP nicht anders
Kläger haben innerhalb der Klagefrist die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich anordnen zu lassen, wie das RP erklärt. Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens können die Kläger bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde innerhalb der Klagefrist zunächst auch einen entsprechenden Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs des Planfeststellungsbeschlusses stellen. Entsprechend einschlägiger Gerichtsurteile müsse diesem Antrag grundsätzlich stattgegeben werden, wenn ein Baubeginn in ausreichend naher Zukunft nicht bevorsteht.


