Unfall in Metzingen
: Streifenwagen im Einsatz kracht an Ampel in anderes Auto

Ein Polizeiauto ist im Einsatz verunglückt, nachdem es über Rot gefahren war. Drei Personen wurden verletzt, der Streifenwagen und das andere Fahrzeug sind Schrott.
Von
Kerstin Auernhammer
Metzingen
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Polizei

Ein Streifenwagen ist am Mittwochnachmittag (12.11.2025) in Metzingen in einen Unfall verwickelt gewesen. Drei Verletzte und 60.000 Euro Schaden sind die Bilanz.

Marijan Murat/dpa

Die Polizei im Einsatz darf bei Rot über die Ampel fahren - doch das geht nicht immer gut aus. So wie am Mittwochnachmittag (12.11.2025) in Metzingen. Wie das Polizeipräsidium Reutlingen berichtet, war dort eine Streife in der Ulmer Straße im Einsatz. Ihre Mercedes-E-Klasse fuhr „unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten“, wie es so schön im Beamtendeutsch heißt. Übersetzt: Blaulicht und Martinshorn waren an, um Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dann darf ein Streifenwagen schneller als erlaubt fahren, sogar auf Gehwege ausweichen und eben bei Rot über die Ampel fahren.

Andere Verkehrsteilnehmer werden durch das Tatütata und das Blaulicht gewarnt - sie sollten eigentlich vom Gas gehen, die Augen offen halten und Platz machen. Im aktuellen Fall in Metzingen klappte das nicht. An der Ampel der Ulmer Straße an der Kreuzung mit der Noyon-Allee fuhr ein 23-Jähriger mit seinem BMW trotzdem in die Kreuzung. Die Fahrzeuge stießen zusammen.

Streifenwagen und BMW kollidieren an Ampel

Der BMW schleuderte nach rechts und kam nach einer Vierteldrehung zum Stillstand. Der Streifenwagen schleuderte nach links, überfuhr eine Verkehrsinsel und prallte dann noch gegen eine Mauer. Alle drei Insassen wurden leicht verletzt, auch der 33-jährige Fahrer des Streifenwagens. Die 28-jährige Polizistin auf dem Beifahrersitz kam ins Krankenhaus.

Bei dem Unfall entstand laut Polizei an beiden Fahrzeugen wirtschaftlicher Totalschaden, geschätzte 60.000 Euro.

Tipp des ADAC

Der Automobilclub ADAC gibt Tipps für den Umgang mit solchen Situationen. Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, rät er zum „B - G - A“-Modell.

  • B-linker betätigen
  • G-eschwindigkeit reduzieren
  • A-nhalten und zum Straßenrand ausweichen

Im Speziellen gilt diese Regel auf Autobahnen: Hier gilt es unbedingt, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar nicht erst dann, wenn Blaulicht und Martinshorn anrücken, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, wenn sich die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften, beispielsweise im dichten Stadtverkehr, wenn keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist, dürfen sogar einige Verkehrsregeln übertreten werden: In diesen Fällen ist sogar ausnahmsweise das Ausweichen auf einen Rad- oder Fußgängerweg oder das Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel erlaubt. In jedem Fall gilt es, die Ruhe zu bewahren, nicht nervös zu werden und sich besonders vorsichtig zu verhalten. Auf abrupte Ausweich- oder Bremsmanöver sollte man aus Sicherheitsgründen verzichten.