
Katzenschutzverordnung in Metzingen: Freigänger-Katzen müssen künftig kastriert und registriert werden
Der Gemeinderat hat einstimmig eine Katzenschutzverordnung beschlossen, die Halter in die Pflicht nimmt. Sie gilt ab 2027.

Freigängerkatzen müssen in Metzingen künftig kastriert werden, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren können.
Monika Skolimowska/dpa