
Strafe für illegales Streamen: Bundeskartellamt sollte nachbessern

Das Urteil gegen einen Mann aus der Region Münsingen ist hart. Ist es auch gerecht? Juristisch gesehen ja. Aber es bleibt ein schales Gefühl zurück. Die Kleinen werden gefangen, die im Dunkeln sieht man nicht.

Illegales Streamen ist verboten. Ein Mann aus Münsingen wurde deswegen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Vorbestraft ist er dennoch.
Harry Langer/dpa