Schwerer Unfall bei Römerstein
: Alkoholisierter Golffahrer überschlägt sich mit seinem Auto

Der Unfall ereignete sich am Samstagabend. Der 32-Jährige muss noch vor Ort notärztlich behandelt werden.
Von
swp
Römerstein
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Samstagabend kam es auf der B28 zwischen Boehringen und Zainingen zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein PKW kam aus bisher ungeklaerter Ursache von der Fahrbahn ab und ueberschlug sich. Nach ersten Erkenntnissen wurde der Fahrer schwer verletzt. Die Feuerwehr sowie der Rettungsdienst waren mit mehreren Fahrzeugen vor Ort.

Am Samstagabend kam es auf der B28 zwischen Böhringen und Zainingen zu einem schweren Verkehrsunfall.

SDMG
  • Schwerer Unfall auf der B28 bei Römerstein, Golffahrer überschlägt sich.
  • 32-jähriger Fahrer stark alkoholisiert, Blutprobe durchgeführt.
  • Fahrer notärztlich behandelt, Führerschein einbehalten.
  • VW Golf musste geborgen werden, Schaden am Auto: 2000 Euro.
  • Fremdschaden nur wenige hundert Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Samstagabend ist ein VW Golf gegen 21.10 Uhr alleinbeteiligt von der Fahrbahn abgekommen. Der 32-jährige Fahrer des Fahrzeugs hatte die B 28 vom Ortsteil Böhringen in Fahrtrichtung Bad Urach befahren. In einer leichten Linkskurve fuhr er geradeaus weiter, touchierte am rechten Fahrbahnrand einen Leitpfosten und überfuhr einen leicht abschüssigen Grünstreifen. In der Folge kollidierte er nach über 40 Metern mit einer Dole, woraufhin sich das Fahrzeug überschlug und auf dem Dach weitere knapp 100 Meter über einen Radweg und eine angrenzende Wiese rutschte, bevor er auf dem Dach zum Stillstand kam.

Blutprobe durchgeführt

Der Fahrer des Golfs wurde vor Ort zunächst notärztlich behandelt. Er wurde zur weiteren Abklärung in eine Klinik gebracht. Bei ihm konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb bei ihm eine Blutprobe durchgeführt wurde. Sein Führerschein wurde zudem einbehalten. Der VW Golf musste von einem Abschleppunternehmen geborgen werden. Am Auto selbst entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 2000 Euro, der entstandene Fremdschaden beläuft sich hingegen lediglich auf wenige hundert Euro.