In der sogenannten Schlössleskurve (L 380a/K 6712) gilt seit Freitag, 17. Februar, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer/Stunde (km/h) statt wie bisher 70 km/h. Zusätzlich wurde aus Richtung Metzingen-Neuhausen ein Schild aufgestellt, das auf die Vorfahrtsregelung hinweist. Damit soll l...