Schilderwald in Riederich
: (Zu) viele Schilder für die freie Fahrt?

Ein Leserbrief aus Riederich erreichte die Redaktion. Warum befinden sich in der Metzinger Straße so viele Schilder und sind sie wirklich sinnvoll?
Von
Felix Schiele
Riederich
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Eingeschränktes Halteverbot im Ort Riedrich

An der Straßenseite in Richtung Metzingen ist das Parken morgens verboten. So soll der Berufsverkehr in der Früh sichergestellt werden.

Felix Schiele
  • In Riederich sorgt ein „Schilderwald“ in der Metzinger Straße für Kritik.
  • Entlang von etwa 200 Metern stehen zahlreiche Schilder zu eingeschränktem Halteverbot.
  • Verbot gilt werktags: 6–9 Uhr ortsauswärts und 16–19 Uhr ortseinwärts – zur Entlastung im Berufsverkehr.
  • Parkende Autos verursachen laut Anwohnerin vor allem nachmittags Staus, Regeln sollen das verhindern.
  • Kurzhalten bis drei Minuten ist erlaubt, doch eine Leserin fordert ein vollständiges Halteverbot.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Aus Metzingen kommend verlässt man die Stuttgarter Straße und befindet sich kurze Zeit später im Ort Riederich. Hier beginnt die Metzinger Straße. Morgens um halb elf ist es ruhig im Ort. Einige Menschen besuchen die örtliche Bäckerei, andere warten an der Bushaltestelle auf den nächsten Bus. Der Verkehr rollt zügig durch die Straßen und man kann anstandslos den Ort durchfahren. Aber es gibt ein Problem.

Eine Riedericherin beklagt den „Schilderwald“ an der Metzinger Straße: „Auf der einen Seite sieben Schilder und jetzt soll noch die 30er-Zone kommen … Wo sollen die Schilder hin?“, schreibt sie an unsere Redaktion. Ihrer Meinung nach sorgen die vielen Schilder für Verwirrung und „verschandeln die ganze Hauptstraße“. Abgesehen davon seien sie schief und krumm angebracht.

Auf einer Länge von etwa 200 Metern stehen zwischen der Kreuzung Auchtert-/Hindenburgstraße und der Kreuzung Hegwiesenstraße allein zehn Schilder, die auf ein eingeschränktes Halteverbot hinweisen. Die zeitliche Begrenzung ist ortseinwärts mit 16 bis 19 Uhr und ortsauswärts mit 6 bis 9 Uhr unterschiedlich – darauf weist jeweils ein Zusatzzeichen unter dem eingeschränkten Halteverbot hin.

Schilderwald an der Metzinger Straße in Riederich

An der Metzinger Straße kommt es oftmals zu Staus oder Verzögerungen durch parkende Autos. Diese Schilder sollen es verhindern.

Felix Schiele

Eine Anwohnerin berichtet, dass es vorwiegend nachmittags zu Staus und Verzögerungen im Verkehr kommen kann. Durch die schmale Fahrbahn blockierten Autos, die teilweise auf der Straße und dem Bürgersteig parken, den Berufsverkehr zu diesen Zeiten, so die Anwohnerin. Auch Mitarbeitende aus der Redaktion haben diese Erfahrung schon gemacht. Gerade zu Stoßzeiten am Morgen und Nachmittag, wenn das Verkehrsaufkommen durch Berufspendler zunimmt, können parkende Autos zum Hindernis in der Metzingerstraße werden.

Um das zu verhindern, wurden die Schilder angebracht. Sofern sich die Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten, werden die Bürgersteige und die Fahrbahn in den Stoßzeiten freigehalten – morgens in Richtung Metzingen und nachmittags in Richtung Riederich.

Für Besucher der Gemeinde können die Halteverbote problematisch sein. Denn von Montag bis Freitag in den Zeiten von 6 bis 9 und zwischen 16 und 19 Uhr ist das Parken in den gekennzeichneten Bereichen verboten. Das bedeutet: Am Montagmorgen das Auto kurz parken, um frische Brötchen beim Bäcker zu kaufen, ist nicht möglich. Ein solcher Parkverstoß könnte gemäß Bußgeldkatalog mit mindestens 25 Euro Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen mit bis zu 50 Euro – ein teurer Einkauf beim Bäcker. Und auch für Anwohner können die Verbote mindestens anstrengend sein: Wer keinen Stellplatz hat und über Nacht sein Auto abstellt, muss spätestens um sechs Uhr umparken, dasselbe Prinzip abends.

Ausgenommen von den Halteverboten sind das Wochenende und die restliche Zeit, in der die Verkehrsschilder nicht gelten. Außerdem erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) beim „eingeschränkten Halteverbot“ das Halten bis zu drei Minuten, das Ein- und Aussteigen, sowie das Be- und Entladen des Fahrzeuges, sofern dies ohne Unterbrechung zügig durchgeführt wird. Das heißt: Das kurze Ausladen von Einkäufen oder die Mitnahme eines Beifahrers ist jederzeit möglich. Doch die Leserin würde sich hierbei eine Verschärfung der Regeln wünschen: „Meines Erachtens gehört da überhaupt Halteverbot hin“, fordert sie. Wer zu Stoßzeiten schon einmal durch die Metzingerstraße gefahren ist, kann den Wunsch sicherlich nachvollziehen – trotz Halteverbot muss man sich geradezu durch die Straße schlängeln. Zum einen, weil sich nicht jeder an die Regeln hält, zum anderen, weil es auch vor und nach 16 beziehungsweise 19 Uhr ein hohes Verkehrsaufkommen geben kann.

Verkehrsschilder in Deutschland

Über 400 Verkehrsschilder werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben. Diese gibt es in verschiedenen Formen und Farben, mit oder ohne Zusatzzeichen, und sie sind überall an deutschen Straßen und Autobahnen zu finden. Schätzungsweise 20 bis 25 Millionen davon stehen in Deutschland. Doch oftmals sind diese überflüssig oder sorgen für Verwirrung statt Ordnung. So sind etwa 33 Prozent der Verkehrsschilder laut ADAC überflüssig.