
Prozessende in Tübingen: Gericht sieht Drahtzieher-Theorie nicht bestätigt
Nach einer viermonatigen Einbruchsserie im vergangenen Jahr, spricht das Landgericht drei Haft- und zwei Bewährungsstrafen aus.

Das Landgericht in Tübingen hat sein Urteil gefällt.
Volker Hartmann/dpa