Outletcity Metzingen
: Welche Masken erlaubt sind

Nicht alle Mund- und Nasenabdeckungen sind im Sinne der Hygieneregeln zulässig.
Von
swp
Metzingen
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06.08.2020, Hamburg: Karin (l) und Acra, Schülerinnen einer 7. Klasse der Max-Schmeling-Stadtteilschule, unterhalten sich mit Mund-Nasen-Bedeckungen auf dem Schulhof. Nach fast dreieinhalbmonatiger Corona-Zwangspause und sechs Wochen Sommerferien sind Hamburgs Schüler unter verschärften Bedingungen ins neue Schuljahr gestartet. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Daniel Bockwoldt

Was als Mund-Nasen-Bedeckung gilt, wird immer wieder individuell verschieden ausgelegt. Diese Erfahrung hat die Stadtverwaltung Metzingen gemacht, weswegen sich diesbezüglich der Geschäftsbereich Recht und Ordnung mit dem Gesundheitsamt Reutlingen in Verbindung gesetzt hat.

Face-Shield unzulässig

Jetzt steht fest, dass weder das Face-Shield noch die Kunststoff-Maske, welche an Kinn oder Kiefer abschließt und nach oben geöffnet ist, als Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt werden.

Anerkannt werden nur Masken, welche die Mund-Nasen-Partie komplett umschließen. Diese müssen im Einzelhandel und der Gastronomie (innen wie außen) getragen werden.