SWP+SWP+Medizinische Fußpflege Coronatest
: Testpflicht bei Fußpflege-Kunden, Podologie-Patienten nicht

Alle reden vom Friseur. Die bundesweite „Notbremse“ mit verpflichtenden Corona-Schnelltests gilt jedoch von 26. April an auch für die medizinische Fußpflege. Podologen betonen, sie seien davon ausgenommen. Eins ist sicher: Die Verwirrung ist groß.
Von
Claudia Reicherter
Metzingen/Ermstal
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Für Fußpflege gilt wie für Friseurbesuche Testpflicht.⇥

© FotoDuets/shutterstock.com/NPG-LIZENZ1059568583