
Medizinische Fußpflege Coronatest: Testpflicht bei Fußpflege-Kunden, Podologie-Patienten nicht
Alle reden vom Friseur. Die bundesweite „Notbremse“ mit verpflichtenden Corona-Schnelltests gilt jedoch von 26. April an auch für die medizinische Fußpflege. Podologen betonen, sie seien davon ausgenommen. Eins ist sicher: Die Verwirrung ist groß.

Für Fußpflege gilt wie für Friseurbesuche Testpflicht.⇥
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