Naturschutz in der Region
: Kreis Esslingen verbietet nächtliche Mähroboter-Fahrten

Der Bestand des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) ist in Europa seit Jahrzehnten rückläufig. Darum wird der Igel bereits seit 2020 auf der Vorwarnliste der Säugetiere für Deutschland geführt.
Von
swp
Kreis Esslingen
Jetzt in der App anhören
Igel: ILLUSTRATION - 24.04.2020, Bayern, Bad Griesbach: Ein Igel sitzt auf einer Wiese. Mehrere Organisationen fordern ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter, um den Igel zu schützen.  (zu dpa: «Warum Mähroboter für Igel so gefährlich sind») Foto: Armin Weigel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mehrere Organisationen fordern ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter, um den Igel zu schützen. Im Kreis Esslingen gilt ein solches Verbot ab sofort.

Armin Weigel/dpa
  • Kreis Esslingen verbietet nächtliche Mähroboter, um Igel und Kleintiere zu schützen.
  • Gültig 2026 ab sofort bis 31. Oktober – künftig jährlich 1. März bis 31. Oktober.
  • Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
  • Begründung: Igelbestand sinkt, Insekten fehlen und Lebensräume gehen zurück.
  • Naturnahe Gärten helfen, doch Mähroboter verursachen oft tödliche Schnittverletzungen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Als einer der gravierendsten Gründe für den Bestandsrückgang gelten fehlende Insekten, die Hauptnahrungsgrundlage des Igels. Hinzu kommt der Rückgang an geeigneten Lebensräumen in der freien Landschaft. Das stellt die Tiere vor große Herausforderungen. In Grün- und Parkanlagen sowie auf Friedhöfen finden Igel zunehmend geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände in städtischen Bereichen teilweise höher sind als in der freien Landschaft. Insbesondere naturnahe Gärten bieten großes Potenzial. Urbane Lebensräume stellen ein wichtiges Refugium für den Igel dar und begründen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.

Gerade in privaten Gärten kommen jedoch häufig Mähroboter zum Einsatz, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, aber auch für Erdkröten und Blindschleichen sind. Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen verursachen, die in den meisten Fällen zum Tod der Tiere führen.

Die Nutzung von Mährobotern hat in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen, die Verkaufszahlen steigen jährlich. Vor diesem Hintergrund hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen zum Schutz des Europäischen Igels und anderer kleinen Wirbeltiere am 15. April 2026 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Landkreis Esslingen erlassen.

Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern gilt im Jahr 2026 ab sofort bis zum 31. Oktober und in den Folgejahren stets in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober, und zwar täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang (MEZ) des folgenden Tages.

Die untere Naturschutzbehörde bittet alle Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen im Landkreis Esslingen, diese Regelungen zu beachten und damit aktiv zum Schutz des Europäischen Igels und weiterer schutzbedürftiger Kleintiere beizutragen.

Der Bestand des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) ist in Europa seit Jahrzehnten rückläufig. Darum wird der Igel bereits seit 2020 auf der Vorwarnliste der Säugetiere für Deutschland geführt.

Als einer der gravierendsten Gründe für den Bestandsrückgang gelten fehlende Insekten, die Hauptnahrungsgrundlage des Igels. Hinzu kommt der Rückgang an geeigneten Lebensräumen in der freien Landschaft. Das stellt die Tiere vor große Herausforderungen. In Grün- und Parkanlagen sowie auf Friedhöfen finden Igel zunehmend geeignete Ersatzlebensräume, sodass die Bestände in städtischen Bereichen teilweise höher sind als in der freien Landschaft.

Insbesondere naturnahe Gärten bieten großes Potenzial. Urbane Lebensräume stellen ein wichtiges Refugium für den Igel dar und begründen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.

Gerade in privaten Gärten kommen jedoch häufig Mähroboter zum Einsatz, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, aber auch für Erdkröten und Blindschleichen sind. Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen verursachen, die in den meisten Fällen zum Tod der Tiere führen.

Die Nutzung von Mährobotern hat in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen, die Verkaufszahlen steigen jährlich. Vor diesem Hintergrund hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen zum Schutz des Europäischen Igels und anderer kleinen Wirbeltiere am 15. April eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Landkreis Esslingen erlassen, wie das Landratsamt mitteilt.

Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern gilt im Jahr 2026 ab sofort bis zum 31. Oktober und in den Folgejahren stets in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober, und zwar täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang (MEZ) des folgenden Tages.

Die untere Naturschutzbehörde bittet laut Mitteilung alle Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen im Landkreis Esslingen, diese Regelungen zu beachten und damit aktiv zum Schutz des Europäischen Igels und weiterer schutzbedürftiger Kleintiere beizutragen. ⇥swp

Info

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Esslingen, www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff „Mähroboter“ bzw. „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.