Nach Attacke und Polizeieinsatz
: Angriff auf Rettungssanitäter

31-jähriger Mann verhält sich äußerst aggressiv und tritt um sich. Tatverdächtiger Metzinger im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens verurteilt.
Von
red/mcj
Metzingen
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Der Tatverdächtige wird beschuldigt. sich nach einer Körpeverletzung gegenüber den alarmierten Polizeibeamten so aggressiv verhalten zu haben. dass die Polizisten Pfefferspray einsetzen mussten. Auch ein Rettungssanitäter, der Hilfe leisten wollte, wurde von ihm attackiert.

Der Tatverdächtige wird beschuldigt. sich nach einer Körpeverletzung gegenüber den alarmierten Polizeibeamten so aggressiv verhalten zu haben. dass die Polizisten Pfefferspray einsetzen mussten. Auch ein Rettungssanitäter, der Hilfe leisten wollte, wurde von ihm attackiert.

Jens Kalaene/dpa
  • In Metzingen griff ein 31-Jähriger nach einer Körperverletzung Polizei und Retter an.
  • Die Beamten setzten Pfefferspray ein, weil sich der Mann äußerst aggressiv verhielt.
  • Beim Einsatz trat er einen Rettungssanitäter gegen Kopf und Körper und beleidigte Kräfte.
  • Vor Ort festgenommen – im beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Zusätzlich erhielt er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, das Urteil ist rechtskräftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Unter anderem wegen des Vorwurfs des tätlichen Angriffs auf Rettungssanitäter ermittelten die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeirevier Metzingen gegen einen 31-jährigen Mann. Dieser wird beschuldigt, sich am vergangenen Sonntag gegen 18.40 Uhr in der Breslauer Straße in Metzingen nach einer Körperverletzung und dem daraus erfolgten Polizeieinsatz aggressiv verhalten zu haben, weshalb durch die Polizeibeamten Pfefferspray eingesetzt werden musste. Bei der anschließenden medizinischen Hilfeleistung durch einen Rettungssanitäter trat der Mann diesen
gegen Kopf und Körper und belegte die eingesetzten Kräfte mit heftigen Beleidigungen.

Vor Ort vorläufig festgenommen

Der Beschuldigte wurde noch vor Ort vorläufig festgenommen und am Montag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Strafrichter beim Amtsgericht Reutlingen vorgeführt. Dieser verurteilte den Mann wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115 StGB), zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner wurden ihm 120 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte akzeptierten das Urteil, sodass dieses bereits rechtskräftig ist und der Beschuldigte im Anschluss auch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.