SWP+SWP+Landgericht Tübingen
: Angeklagter muss nach Droh-Video in Psychiatrie

Ein Leben im Wahn und die fehlende Einsicht darüber zwang das Landgericht Tübingen dazu, den Bad Uracher zwangsweise einzuweisen.
Von
Anne Leipold
Tübingen/Bad Urach
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Vor dem Landgericht Tübingen musste sich ein 37-Jähriger verantworten. Festgestellt wurde bei ihm eine wahnhafte Störung. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. ⇥

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