
Landgericht Tübingen: Angeklagter muss nach Droh-Video in Psychiatrie
Ein Leben im Wahn und die fehlende Einsicht darüber zwang das Landgericht Tübingen dazu, den Bad Uracher zwangsweise einzuweisen.

Vor dem Landgericht Tübingen musste sich ein 37-Jähriger verantworten. Festgestellt wurde bei ihm eine wahnhafte Störung. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. ⇥
Archiv