
zum Urteil im Metzinger Missbrauchs-Fall: Schwierige Abwägung
Eine Gefängnisstrafe hat weitreichende Folgen. Nicht nur für den Beschuldigten, sondern für dessen ganzes Umfeld. Dennoch entschied die Tübinger Jugendkammer in diesem Fall nur zum Teil „im Zweifel für den Angeklagten“.

Claudia Reicherter.⇥
Thomas Kiehl