Kloster Bebenhausen und Schloss Urach
: Sehenswürdigkeiten öffnen am 22. Mai wieder ihre Tore

Nachdem der Inzidenzwert in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen an fünf Tagen in Folge unter 100 gesunken ist, können öffnen das Kloster Bebenhausen und das Residenzschloss Urach wieder ihre Tore.
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isi
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Nachdem der Inzidenzwert in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen an fünf Tagen in Folge unter 100 gesunken ist, können öffnen das Kloster Bebenhausen und das Residenzschloss Urach wieder ihre Tore.

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Die Inzidenzwerte in den beiden Landkreisen liegen jetzt lange genug unter dem Schwellenwert von 100: Für die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden–Württemberg bietet das die Möglichkeit, auch Kloster Bebenhausen und das Residenzschloss Urach wieder zugänglich zu machen. Ab 22. Mai öffnet die Kloster– und Schlossverwaltung Bebenhausen, zuständig für beide Monumente, daher wieder die Tore.

Bebenhausen und Urach sind uneingeschränkt offen

Im einstigen Zisterzienserkonvent Bebenhausen am Rande des Schönbuchs können ab dem 22. Mai alle wesentlichen Gebäudeteile wieder betreten werden. Für die Gäste ist der freie Rundgang durch Kreuzgang, Klausur und Klosterkirche und das gesamte Freigelänge wieder geöffnet. Das herzogliche und königliche Jagdschloss in Bebenhausen, das nur bei Führungen zu sehen ist, muss weiterhin geschlossen bleiben. Uneingeschränkt sind auch die Besichtigungsmöglichkeiten im württembergischen Residenzschloss Urach.

Besuch mit Test oder Impfnachweis

Wer Urach oder Bebenhausen besuchen will, muss entweder einen Impfnachweis oder einen Nachweis einer überstandenen Corona–Erkrankung oder einen aktuellen negativen Test an der Kasse vorweisen. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden–Württemberg folgen damit den gültigen Regeln der Corona–Landesverordnung. Außerdem braucht es für den Besuch einen festen Termin.

Die Terminbuchung ist telefonisch (Bebenhausen: (070 71) 60 28 02, Urach: (071 25) 15 84 90) oder auch direkt an der Schloss– oder Klosterkasse möglich. Damit stellen die Staatlichen Schlösser und Gärten sicher, dass sich nie mehr als zugelassene Personenzahl im Kloster aufhält. In beiden Monumenten gilt die Pflicht, eine medizinische oder FFP2–Maske zu tragen; die Abstands– und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.