: Wie ein Fall aus Urach einst Justizgeschichte schrieb
Schon vor dem Reichskammergericht konnten Untertanen gegen Fürsten klagen. Ein Lehrstück zur Unabhängigkeit der Gerichte liefert der Fall einer unerschrockenen Uracherin.
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Nach dem Tod von Herzog Friedrich I. 1608, wurde Magdalena Möringer verhaftet und auf der Festung Hohenurach inhaftiert und all ihres Besitzes enthoben.⇥
Archiv/Ernst Bürker
Die Darstellung der Justitia mit verbundenen Augen, wie hier am Landgericht Tübingen, ist ein Symbol für die Unabhängigkeit der Gerichte, also für das Richten ohne Ansehen der Person.⇥