: Wie ein Fall aus Urach einst Justizgeschichte schrieb
Schon vor dem Reichskammergericht konnten Untertanen gegen Fürsten klagen. Ein Lehrstück zur Unabhängigkeit der Gerichte liefert der Fall einer unerschrockenen Uracherin.
Nach dem Tod von Herzog Friedrich I. 1608, wurde Magdalena Möringer verhaftet und auf der Festung Hohenurach inhaftiert und all ihres Besitzes enthoben.⇥
Archiv/Ernst Bürker
Die Darstellung der Justitia mit verbundenen Augen, wie hier am Landgericht Tübingen, ist ein Symbol für die Unabhängigkeit der Gerichte, also für das Richten ohne Ansehen der Person.⇥