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Gericht stärkt Hartz-IV-Empfänger: Landessozialgericht Stuttgart gibt Metzinger Vater Recht
Wer Arbeitslosengeld II erhält, muss zu Hause abrufbar sein. So will es das Sozialgesetzbuch. Aber gilt das auch für einen werdenden Vater, der auswärts bei der Geburt seines Kindes dabei sein will?
Eine „richtungsweisende Entscheidung“ in Bezug auf die vorübergehende örtliche Abwesenheit von Hartz-IV-Empfängern hat nach Ansicht von Pressesprecher Joachim von Berg jüngst das Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart gefällt. Dabei ging es um einen Mann aus Metzingen. Und um die Frage, ob ...
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