Eine „richtungsweisende Entscheidung“ in Bezug auf die vorübergehende örtliche Abwesenheit von Hartz-IV-Empfängern hat nach Ansicht von Pressesprecher Joachim von Berg jüngst das Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart gefällt. Dabei ging es um einen Mann aus Metzingen. Und um die Frage, ob ...