
Justiz Baurecht Hochwasserschutz Metzingen: Gericht gibt Bürgerin Recht: Stadt hat kein Vorkaufsrecht
So wird der Hauskauf zum Alptraum: Eine Glemserin ringt drei Jahre mit der Verwaltung, um ihr neues Heim samt Garten nutzen zu dürfen. Am Ende hilft nur der Weg über die Justiz.

Am östlichen Rand dieses Grundstücks in der Glemser Kirchstraße fließt der Einsiedelbach vorbei: Die Stadt machte aus Gründen des Hochwasserschutzes ihr Vorkaufsrecht geltend. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab jetzt aber der neuen Eigentümerin Recht.
Thomas Kiehl