Impfung Corona Esslingen
: Standorte für Impfzentren im Landkreis stehen fest

Zwei Standorte für Impfzentren im Landkreis Esslingen: Eine Messehalle am Flughafen und ein leer stehendes Industriegebäude im Esslinger Gewerbegebiet sind geeignet.
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swp
Esslingen
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Zwei Standorte für Impfzentren im Landkreis Esslingen: Eine Messehalle am Flughafen und ein leer stehendes Industriegebäude im Esslinger Gewerbegebiet sind geeignet.

Andreas Arnold / dpa

Die Fildermesse und ein Gewerbegebiet in Esslingen sind geeignet. Das Landratsamt hat Vorschläge an das Sozialministerium gemeldet. Dieses hat beide Standorte genehmigt.  Eine Messehalle am Flughafen und ein leer stehendes Industriegebäude im Esslinger Gewerbegebiet können bei der Bekämpfung der Corona–Pandemie zu Impfzentren im Landkreis ausgebaut werden.

Ausreichend Platz und gut erreichbar

Beide Standorte bieten ausreichend Platz und sind sowohl über die Autobahn und die Bundesstraße 10 wie auch mit der S–Bahn zu erreichen. Man habe die Vorschläge an das Sozialministerium in Stuttgart übermittelt, teilte Landratsamts–Sprecherin Andrea Wangner mit. Dort wurden sie noch einmal geprüft und gestern kam die Mitteilung, dass beide Standorte abgesegnet werden.

Gewaltige Herausforderung

Trotz intensiver Suche dürfte die Wahl geeigneter Standorte zu den einfacheren Aufgaben zählen. Was Kreisbehörde, Ärzteschaft und Hilfsdienste bis zu einem möglichen Start am 15. Januar in die Wege leiten müssen, stellt eine gewaltige Herausforderung dar. 60 Impfungen pro Zentrum und Stunde, 1200 Patienten am Tag sind in der ersten Jahreshälfte 2021 geplant. Dafür sind die Helfer sieben Tage pro Woche im Einsatz, täglich von 7 bis 21 Uhr. Das setzt vor allem eines voraus: jede Menge Personal.

Wie schon in den Corona–Abstrichzentren wird der Malteser Hilfsdienst die Kräfte bündeln und Aufgaben koordinieren. Bezirks–Geschäftsführer Marc Lippe rechnet mit einem Bedarf von 120 medizinischen Fachkräften an beiden Standorten. Ärzte, aber auch Rettungssanitäter, Pflegekräfte und Sprechstundenhilfen. Jeder, der eine dreijährige medizinische Ausbildung absolviert hat, kommt infrage. Auch Mediziner im Ruhestand oder Medizinstudenten mit abgeschlossenem Physikum. Auf ehrenamtlicher Basis lässt sich so etwas nicht bewältigen. Dafür braucht es hauptamtliche Kräfte. Bei denen stellt sich nicht nur die Frage nach der Verfügbarkeit, sondern auch nach der Bezahlung. Marc Lippe weiß: Offene Türen rennt man da nicht ein.

Registrierung und Dokumentation des Impfprozesses

Genügend Personal zu finden, ist das eine. „Was wir vor allem brauchen ist eine gesetzliche Grundlage seitens des Ministeriums“, sagt der Malteser–Sprecher. Das gilt für die Frage, wer für welche Tätigkeit herangezogen werden darf, aber auch für Registrierung und Dokumentation des Impfprozesses, über den nicht nur jeder Impfwillige aufgeklärt werden muss. Es braucht auch seine schriftliche Einwilligung. Bei mangelnden Sprachkenntnissen sind zudem Dolmetscher erforderlich. Ungeklärt auch die Frage, was geschieht, wenn die Patientenerfassung nicht wie üblich über die Versichertenkarte erfolgen kann.

Mit einem schnellen Piks ist es also nicht getan. Eine Viertelstunde pro Patient ist bisher veranschlagt, eine Beobachtungsphase nach der Injektion inklusive. Auch die Einhaltung von Abstands– und Hygieneregeln dürfte zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn Patienten mit Krankheitssymptomen gar nicht erst zugelassen werden.

Steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung?

„Bisher haben wir sehr wenig Konkretes“, muss Dr. Hans–Peter Miehe, der Sprecher der Kreisärzteschaft im Raum Kirchheim und Nürtingen, zugeben. Immerhin: Die Bereitschaft zur Mitarbeit unter den niedergelassenen Medizinern sei erfreulich hoch. Miehe spricht von einer „gut dreistelligen Zahl“ an Kollegen, die bereit stünden. „Es hilft ja alles nichts“, sagt er. „Dass wir das irgendwie hinkriegen müssen, ist klar.“ Ob die großen Landes–Impfzentren am 15. Dezember und die Kreis–Impfzentren am 15. Januar tatsächlich in Betrieb gehen können, hängt davon ab, ob bis dahin ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Zu Beginn werden nur Risikogruppen und systemrelevante Personen geimpft. Dazu zählen Alte und Kranke, Klinik– und Pflegepersonal, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, später auch Lehr– und Erziehungskräfte. Wie schnell die breite Bevölkerung zum Zug kommt, hängt davon ab, wie schnell ein Impfstoff verfügbar sein wird, der bei normalen Kühltemperaturen gelagert werden kann. Nur dann ist es Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Hausarztpraxen möglich, ihr eigenes Personal oder Patienten in den Praxen selbst zu impfen. .

Klare Vorgaben von der Politik

Wer wegen seines Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen als besonders gefährdet gilt, ist eine von vielen ungeklärten Fragen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) als Kostenträger und verantwortliche Stelle bei der Vergabe von Impfterminen erwartet klare Vorgaben von der Politik. „Auch die Frage, wie sich das überprüfen und dokumentieren lässt, muss seitens der zuständigen Ministerien noch geklärt werden“, sagt Kai Sonntag, Sprecher der KV in Baden–Württemberg. „Hier braucht es klare Leitplanken.“