
Geflügelpest in Reutlingen: Landratsamt ordnet Stallpflicht an - Ausbreitung im Landkreis verhindern
Mit der Stallpflicht, die ab Samstag, 14. Januar, in einigen Gemeinden des Kreises Reutlingen gilt, will die Verwaltung eine Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis verhindern.

In einigen Gemeinden des Landkreises Reutlingen gilt ab Samstag eine Stallpflicht für Geflügel. Ersatzweise können auch andere Maßnahmen ergriffen werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern.
Christian Charisius