
Ganztagsbetreuung in Metzingen: Grundschulen sind gut vorbereitet
Ab dem Schuljahr 2026/27 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Die Kosten für die entsprechenden Angebote trägt bislang hauptsächlich die Stadt.

Ab 2026 besteht an Grundschulen ein Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung am Tag. Auch in Metzingen.
Symbol/dpa/Jens Kalaene