Die Falkensteiner Höhle ist ein öffentlicher Raum. Unter Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Verordnung darf die Höhle somit ab kommenden Montag wieder betreten werden. „Es wird dann in der Verantwortung der Höhlengänger selbst liegen, die Vorgaben der dann geltenden Corona-Verordnung einzuhalten“, sagt Grabenstettens Bürgermeister Roland Deh.
Corona-Verordnung gilt auch in der Höhle
In seinem Rathaus müssen sich private Höhlengänger nach wie vor eine Genehmigung einholen, somit sind dort die Daten der Höhlenbesucher bekannt. Gewerbliche Anbieter müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden ebenfalls erfassen. Sollte die derzeit noch geltende Verordnung verlängert werden, dürfen auch in der Falkensteiner Höhle nur Mitglieder zweier Haushalte zusammen unterwegs sein, größere Seilschaften wird es somit zunächst nicht geben können.
Abstand in der Höhle möglich
Deh rechnet mit keinen Problemen: Erstens gebe es in der Höhle ausreichend Platz, um sich mit Sicht auf die Abstandsregel aus dem Wege zu gehen. Und zweitens würden sich nur Personen auf eine Höhlenwanderung begeben, die sich bei guten Gesundheit befinden.