
Das „Herrenberg-Urteil“ und die Musikschulen: Schöne Klänge, teure Klänge
Das Bundesozialgericht hat die Rolle von freien Mitarbeitern definiert. Auf Musikschulen kommen dadurch hohe Kosten.

Musikschulen müssen ihre Lehrkräfte künftig fest anstellen, was zu deutlich höheren Kosten führt.
Robert Michael/dpa