Bürokratieabbau in St. Johann
: Weniger Mitbestimmung für Ortschaftsräte

Bisher wurden Baugesuche in St. Johann nicht nur im Gemeinderat, sondern auch in den Ortschaftsräten beraten und beschlossen. Das soll sich künftig ändern.
Von
Karolin Müller
St. Johann
Jetzt in der App anhören
Für gebaute Häuser gilt Bestandsschutz in 13b-Gebieten. Ist der Bebauungsplan aber noch kein Jahr alt, werden Bauanträge nicht mehr genehmigt.

ARCHIV - Bauarbeiter errichten am 16.05.2012 Eigenheime im neuen B-Plan-Gebiet "Mühlenscharm" in Schwerin. Foto: Jens Büttner/dpa (zu dpa " Anstieg ohne Ende? Immobilienmarkt im Dauerboom" vom 18.10.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Wer bauen wollte, muss teilweise lange auf eine Genehmigung warten. In St. Johann soll sich das jetzt ändern. Zumindest wird hier zukünftig die Beratung in den Ortschaftsräten wegfallen.

Jens Büttner/dpa
  • St. Johann streicht Beratungen zu Baugesuchen in Ortschaftsräten, um Verfahren zu beschleunigen.
  • Bürgermeister Bauer kündigte die Entscheidung am Ende der Gemeinderatssitzung an.
  • Rechtliche Prüfung durch Gemeindetag: Vereinbar mit Landesbauordnung und Gemeindeordnung.
  • Ortschaftsräte erhalten Baugesuche weiter zur Kenntnis – weniger bürokratischer Aufwand.
  • Ziel ist schnellere Entscheidungen für Bauwillige und zügigere Bearbeitung im Landratsamt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

St. Johanns Bürgermeister Florian Bauer hatte schon mehrfach angedeutet, dass es Überlegungen gibt, Bauanträge zukünftig nicht mehr in den Ortschaftsräten beraten zu lassen. Nun ist die Entscheidung gefallen, und die gab der Rathauschef am Mittwoch am Ende der Gemeinderatssitzung ohne Umschweife bekannt.

„Wir alle sehen, dass unser Staat und unsere Gesellschaft an zahlreichen Stellen überreguliert sind“, begann Bauer. Bürokratieabbau sei aus gutem Grund eines der Top-Themen bei den Bürgern, und auch bei der neuen Landesregierung. „Man wird sehen, ob den Worten Taten folgen“, so Bauer im Hinblick auf die grün-schwarze Koalition. Doch auch als Kommune sei man gefordert, und man könne konkrete Schritte unternehmen – „hin zu unkomplizierten, einfacheren und schnelleren Entscheidungen“.

„Ein erster Schritt wird sein, dass wir die Bearbeitung von Baugesuchen an den Stellen beschleunigen, die wir beeinflussen können“, sagte der Rathauschef. Kurzum: Baugesuche werden künftig nicht mehr in den Ortschaftsräten beraten und beschlossen. „Wie mit dieser Thematik im Gemeinderat verfahren wird, werden wir im Gremium beraten.“

Deutliche Vorteile

Wie Bürgermeister Bauer erklärte, erfolgte diese Entscheidung nach rechtlicher Prüfung der Hauptsatzung durch den baden-württembergischen Gemeindetag und im Einklang mit der Landesbauordnung sowie der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg.

Um die Transparenz zu wahren, sollen die Baugesuche den Ortschaftsräten aber weiterhin zur Kenntnis vorgelegt werden. Dass Bauwillige schneller eine Entscheidung erhalten und Baugesuche zügiger vom Landratsamt bearbeitet werden können, seien Vorteile, die auf der Hand liegen, so der Rathauschef. Zudem würde die Verwaltung von einem „beträchtlichen bürokratischen Aufwand“ entlastet.