
Amtsgericht Reutlingen: Von Schulden, Schellen und Aua-Phasen
Ein 23-jähriger Angeklagter aus dem Ermstal wurde wegen Körperverletzung mit Nötigung und „uneinheitlicher Falschaussage“ zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Was der 23-Jährige freiweg gestand, war eine Falschaussage in einem anderen Prozess. Dort war der Angeklagte selbst das Opfer.
Norbert Leister