
Kinderpornografie: Ermittlungen gegen 43-Jährigen: Juristen prüfen Zuständigkeit
Mitte November haben Polizeibeamte bei einem 43-Jährigen aus dem Landkreis zahlreiche Datenträger beschlagnahmt. Er wird verdächtigt, im Darknet eine Plattform zur Verbreitung von Kinderpornografie betrieben zu haben. Die ursprünglich ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat den Fall mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beziehungsweise deren Zweigstelle in Schwäbisch Hall verwiesen. „Ein Berg Akten ist uns zur Prüfung vorgelegt worden“, bestätigt auf Nachfrage Oberstaatsanwalt Harald Freyer von der Haller Staatsanwaltschaft. „Wir haben sie aber jetzt erst mal wieder nach Heilbronn geschickt.“ Der Grund: Die Heilbronner Staatsanwaltschaft ist zuständig, wenn es um die Verbreitung von kinderpornografischem Material geht. Möglicherweise ergäben sich bei der Prüfung aber auch noch Hinweise auf andere Straftaten, ergänzt Freyer. Man müsse bedenken, dass das beschlagnahmte digitale Material ja auch irgendwo produziert worden ist. Auszuschließen sei es daher nicht, dass dies auch im Landkreis Schwäbisch Hall geschehen ist.