Kontrolle an B10: Fahrt endet bei Dornstadt: Zoll beschlagnahmt Zugmaschine

Zollbeamte sind Finanzbeamte des deutschen Staates und dürfen daher auch Pfändungen vornehmen. (Symbolbild).
Zoll- Zoll beschlagnahmt Lkw-Zugmaschine bei Kontrolle an B10 bei Dornstadt.
- Türkischer Unternehmer schuldet deutschen Staat 105.000 Euro.
- Schuldenabfrage während Routine-Kontrolle ergibt Pfändung.
- Zollbeamte dürfen offene Geldforderungen eintreiben.
- Wird Schulden nicht bezahlt, wird Fahrzeug verkauft, Erlös geht in Staatskasse.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bei einer Kontrolle des Zolls an der B10 bei Dornstadt haben die Beamten am Dienstag (15. April) einen Lkw beschlagnahmt, genau genommen dessen Zugmaschine. Das teilt das Hauptzollamt Ulm mit. Denn eine Abfrage im „zentralen Vollstreckungssystem des Zolls“ während einer Routine-Kontrolle habe ergeben, dass das Transportunternehmen aus der Türkei, dem der Lkw gehört, Schulden beim deutschen Staat hat.
105.000 Euro sind kein Pappenstiel, und weil „Zöllner als Finanzbeamte des Bundes auch offene Geldforderungen eintreiben dürfen“, wie das Hauptzollamt schreibt, haben sie die Zugmaschine kurzerhand auf dem Parkplatz bei Dornstadt gepfändet.
Falls der türkische Unternehmer seine Schulden nicht bezahlen sollte, dann verkaufe der Zoll das Fahrzeug und der Erlös daraus fließe in die Staatskasse.

