Windkraftanlagen genehmigt
: Die Windparkgesellschaft kann bei Seewald vier Windräder bauen

„Klarer Anspruch auf Erteilung einer sofortigen Genehmigung“: Das Landratsamt Freudenstadt hat die Genehmigung für vier Windenergieanlagen in Seewald erteilt.
Von
NC
Seewald (Kreis Freudenstadt)
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ARCHIV - 06.06.2023, Nordrhein-Westfalen, Bad Berleburg: Wolken ziehen über Windräder zur Stromerzeugung. In Nordrhein-Westfalen wird es für sechs Monate ein Genehmigungsmoratorium für Windkraftanlagen außerhalb bestimmter Planungszonen geben. (zu dpa: «Umstrittenes Genehmigungslimit für Windanlagen beschlossen») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Landratsamt Freudenstadt hat nach Abstimmung mit dem Umweltministerium den Bau von vier Winkdraftanlagen in der Gemeinde Seewald genehmigt. Einwendungen und Stelllungnahmen seien eingehend geprüft worden, hätten aber nicht gegen eine Genehmigung gesprochen.

Federico Gambarini/dpa (Symbolbild)
  • Vier Windräder in Seewald genehmigt – zuständig ist das Landratsamt Freudenstadt.
  • Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Seewald II liegt vor.
  • Antrag ging am 27. Januar dieses Jahres ein, zahlreiche Einwendungen wurden geprüft.
  • Nach Abstimmung mit dem Umweltministerium bestand Anspruch auf sofortige Genehmigung.
  • Vorhabensträger ist die Gesellschaft ATE Windpark Seewald II.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landratsamt Freudenstadt hat als untere staatliche Verwaltungsbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Seewald II erteilt. Das teilte das Landratsamt am Dienstag mit.

Vorhabensträger ist die Gesellschaft ATE Windpark Seewald II. Der Genehmigungsantrag war laut Mitteilung des Landratsamtes am 27. Januar dieses Jahres beim Landratsamt eingereicht worden. Im Verlauf des Verfahrens seien zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde eingegangen. Diese wurden laut Landratsamt im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens umfassend geprüft und fachlich bewertet.

„Formstrenges Verfahren“

„Die Genehmigung von Windkraftanlagen ist ein formstrenges Verfahren mit klar festgelegten Fristen und einem vorgegebenen Prüfungsablauf“, heißt es in der offiziellen Mitteilung weiter. „Nach Fristende und nach Abstimmung mit dem Umweltministerium lag ein klarer Anspruch auf Erteilung einer sofortigen Genehmigung vor.“