
Wahlkampf in Horb: Parteien können städtische Hallen und Räume anmieten
Horb bricht mit einer langjährigen Praxis: Vor Wahlen sind nun Veranstaltungen in städtischen Gebäuden erlaubt. Das beschloss der Gemeinderat.

Das Horber Kloster kann künftig vor Wahlen auch von politischen Parteien für Veranstaltungen angemietet werden.
Kuball Karl-Heinz (Archiv)