Vor dem Verwaltungsgerichtshof: Nächste Niederlage für Umwelthilfe im Streit um Gäubahn

Zwei Regionalzüge fahren auf der Gäubahnstrecke. Der innerstädtische Streckenabschnitt der Gäubahn wird wegen seines Ausblicks auf die Stadt Stuttgart auch Panoramabahn genannt. (zu dpa: «Nächste Niederlage für Umwelthilfe im Streit um Gäubahn»)
Bernd Weißbrod/dpa- VGH Mannheim weist Klagen von DUH und LNV gegen Gäubahn-Unterbrechung ab.
- Gäubahn endet wegen Stuttgart 21 vorerst in Stuttgart-Vaihingen, nicht am Hbf.
- Reisende müssen für Jahre mit Regional- oder S-Bahn in die City weiterfahren.
- Bahn rechnet mit Unterbrechung frühestens ab 2028; Bauarbeiten verzögern sich.
- DUH will Nichtzulassung der Revision anfechten und hält Kappung für rechtswidrig.
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Die Gäubahn von Zürich und Singen über Horb nach Stuttgart darf während der kommenden Bauarbeiten unterbrochen werden, auch wenn der neue Anschluss an den Tiefbahnhof in der Landeshauptstadt nicht fertig ist. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als weitere Instanz entschieden und damit nach eigenen Angaben zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes (LNV) abgewiesen.
Reisende müssen wohl erst später umsteigen
Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich bezeichnet. Wegen Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 sollen die Züge schon im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen und nicht wie bisher am Hauptbahnhof enden. Reisende in die City müssen dann voraussichtlich für mehrere Jahre mit Regionalzügen oder S-Bahnen weiterfahren, bis der Anschluss der Strecke an den neuen Tiefbahnhof fertiggestellt ist.
Allerdings verzögern sich die Bauarbeiten. Als Nebeneffekt des längeren Betriebs im alten Kopfbahnhof können Fahrgäste der Gäubahn daher länger direkt zum Hauptbahnhof fahren. Die Bahn geht nach eigenen Angaben derzeit von einer geplanten Unterbrechung frühestens ab 2028 aus.
Umwelthilfe will nicht aufgeben
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH nicht zugelassen. Die DUH kündigte nach der Entscheidung aber an, diese zu beantragen. „Die DUH hält die geplante jahrelange Unterbrechung der Gäubahn für rechtswidrig, weil die Kappung nach aktuellem Planungsstand nicht mehr erforderlich ist“, teilte sie mit.
