Versuchter Mord in Sulz
: Grausige Details zur Tatnacht

Das Landgericht Rottweil gibt vor dem Prozessbeginn am 14. November jetzt die detaillierten Tatvorwürfe bekannt. Der Angeklagte soll seiner über 70-jährigen Mutter schlimme Dinge angetan haben.
Von
Marcella Danner
Sulz
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Der Tatort: Das alte Bahnwärterhäuschen in Sulz stand in der Tatnacht lichterloh in Flammen. Mittlerweile wird es wieder Instand gesetzt.

Der Tatort: Das alte Bahnwärterhäuschen in Sulz – das Zuhause des Opfers – stand in der Tatnacht lichterloh in Flammen. Mittlerweile wird es wieder Instand gesetzt.

Marcella Danner
  • Prozessbeginn am 14. November: 41-Jähriger wegen versuchten Mordes an seiner Mutter angeklagt.
  • Tatort: Das brennende Bahnwärterhäuschen in Sulz; Mutter entkam dem Feuer schwer verletzt.
  • Vorwurf: Angeklagter schlug und würgte Mutter, warf Feuerwerkskörper, schichtete Gegenstände auf sie.
  • Brandlegung: Haus wurde in Brand gesetzt, Mutter konnte sich rechtzeitig retten.
  • Fünf Verhandlungstage geplant, 27 Zeugen und 3 Sachverständige geladen, Mutter als Nebenklägerin.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Pressemitteilung des Rottweiler Landgerichts liest sich wie das Drehbuch zu einem brutalen Thriller. Am 14. November muss sich der 41-jährige Mann vor Gericht verantworten, der im Februar in Sulz versucht haben soll, seine eigene Mutter umzubringen.

Der offizielle Tatvorwurf: Dem zur Tatzeit 41-jährigen Angeklagten (wohnhaft in Sulz am Neckar), einem deutschen Staatsangehörigen, wird vorgeworfen, am 15. Februar 2025 versucht zu haben, seine Mutter zu töten und deren Haus in Brand gesetzt zu haben. Dazu soll er sich in den frühen Morgenstunden Zugang zu deren Wohnhaus verschafft haben.

Sodann soll er seiner schlafenden Mutter mit einem Gegenstand mehrere Schläge gegen den Kopf versetzt und nach deren Aufwachen weiter auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben. Ferner soll er Feuerwerkskörper in Richtung seiner Mutter geworfen haben. Schließlich, so heißt es in der Mitteilung weiter, soll er verschiedene Gegenstände auf seiner Mutter geschichtet und Kraftstoff ausgebracht haben.

Der Mutter gelang es, aufzustehen und das Wohnhaus zu verlassen, ehe er dieses in Brand setzte. Erst danach soll ein Vollbrand entstanden sein. Der Angeklagte soll alkoholintoxikiert – also sehr stark betrunken – und deshalb nach der Anklage vermindert schuldfähig gewesen sein.

Für die Verhandlung sind fünf Prozesstage angesetzt. Insgesamt sind 27 Zeugen und 3 Sachverständige geladen. Die Mutter des Angeklagten hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen.