
Verkaufsautomaten in Sulz behördlich gesperrt: Nikotin ist nicht gleich Tabak – illegal ist der Verkauf trotzdem
Teoman Sönmezer hatte in seinen Automaten Nikotinbeutel verkauft. Dass er das nicht darf, wusste er nach eigener Aussage nicht. Inzwischen sind die Automaten von der Behörde wieder freigegeben.

Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Rottweil (ehemals WKD) hatte den Verkaufsautomaten in der Sulzer Bahnhofstraße versiegelt.
Marcella Danner