
Verhandlung in Horb: Fahrlässige Tötung des Kindes? Eltern erscheinen nicht vor Gericht
Gegen ein Paar sollte vor dem Horber Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verhandelt werden. Es verweigerte aber die Zustellung der Ladung und erschien nicht zur Verhandlung vor dem Schöffengericht.

Das Amtsgericht in Horb am Neckar.
Manuel Fuchs (Archiv)