
Verhandlung in Horb: Ausflüge nach Stuttgart bringen Asylbewerber hinter Gitter
Ein Asylbewerber fuhr aus dem Kreis Freudenstadt mehrmals nach Stuttgart. Das darf er aber nicht. Nun muss er wegen Verstößen gegen die Aufenthaltsbeschränkung und seinen Vorstrafen ins Gefängnis.

Shoppingtouren in Stuttgart wurden dem Angeklagten zum Verhängnis.
Nikolai Huland, dpa (Symbolfoto)