Sulz · Silvester
: Raketen und Knallkörper nicht in der Innenstadt entzünden

Feuerwerk ist in der historischen Kernstadt und der Vorstadt von Sulz verboten. Die Stadt gibt Ratschläge für mehr Sicherheit.
Von
NC
Sulz

Die Böllerverbotszone in Sulz in der aktuellen Abgrenzung für Silvester 2023. Grafik: Stadtverwaltung Sulz

Nicht gesetzt

Seit 2015 gilt in besonders brandgefährdeten Bereichen für einen Teil der Sulzer Kernstadt ein Feuerwerksverbot. Seit dem Jahr 2019 gilt dieses auch für Teile der Vorstadt.

„Das Verbot soll jedoch nicht dazu dienen, den Spaß an der Silvesternacht auszubremsen“, betont die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Maßgebend für das Einrichten der Zonen waren ausschließlich Gründe des Brand- und Bevölkerungsschutzes. Das Ziel des Böllerverbots ist es, die vorhandene historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen.

Anstoß für das Abbrennverbot gaben Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht. Daraufhin wurden die Notwendigkeit und der erforderliche Geltungsbereich eines Abbrennverbots geprüft.

Insbesondere bei Raketen besteht die Gefahr, dass solche Feuerwerkskörper durch diverse Eintrittsmöglichkeiten in Dachstühle alter und historischer Gebäude gelangen und dort Brände im trockenen Gebälk entstehen. Da die meisten Häuser in der Kernstadt und in Teilen der Vorstadt ohne Brandwände direkt aneinandergebaut sind, besteht leicht die Möglichkeit, dass sich Brände schnell auf andere Gebäude ausdehnen. In diesem Bereich ist im Falle eines Brandes m it einem hohen Schaden zu rechnen. Von dem Verbot betroffen ist das Gebiet des historischen Stadtkerns sowie seit 2019 Teile der Vorstadt. Die genaue Gebietsabgrenzung wurde im Mitteilungsblatt vom 15. Dezember veröffentlicht und kann auch an den ausgehängten Plakaten auf Schildern eingesehen werden.

Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden die Gebiete stichprobenartig kontrollieren und auf die Regelung hinweisen. Bei Verstößen gegen das Gebot droht den „Zündlern“ ein Ordnungsgeld. Auch außerhalb des Abbrennverbots werden die Sulzer Bürger und Besucher rund um Silvester um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr:

Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.

Keine selbstgebastelten und vom Ausland importierten Feuerwerkskörper verwenden, sondern nur Feuerwerkskörper mit Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung.

Die Gebrauchsanweisungen der Hersteller sollten beachtet werden.

Raketen und Böller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden und sollten immer senkrecht abgefeuert werden in einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden.

Feuerwerkskörper und Raketen sollten nicht blindlings weggeworfen werden.

Nie auf Menschen oder Tiere zielen.

Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal zünden.

Die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren schützen, indem Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden.

Fenster und Türen geschlossen halten.

Bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 wählen.